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Strategie

GEO für Kanzleien und Steuerberater: Sichtbar in KI-Antworten – sachlich und berufsrechtskonform

Fabian SchnabelStrategie & KundenbetreuungAktualisiert am 6 Min. Lesezeit

1Die Kurzantwort

Kanzleien und Steuerberatungen werden in KI-Antworten vor allem dann genannt, wenn ihre Rechts- bzw. Fachgebiete, Standorte und Ansprechpartner eindeutig beschrieben sind und unabhängige Quellen – Verzeichnisse, Kammerangaben, Fachbeiträge, Bewertungen – diese Angaben bestätigen. GEO passt dabei gut zum berufsrechtlichen Rahmen: Es setzt auf sachliche, überprüfbare Information statt auf Werbeversprechen.

Wie Mandanten heute suchen

Viele Rechts- und Steuerfragen beginnen inzwischen als Frage an ein KI-System: „Was muss ich bei einer Kündigung beachten?“ oder „Welcher Steuerberater in Passau ist auf Photovoltaik spezialisiert?“. Auf die erste Frage antwortet die KI mit Erklärungen, auf die zweite mit konkreten Namen. Für Kanzleien zählt beides: als fachliche Quelle zitiert und als Anbieter genannt zu werden.

Der berufsrechtliche Rahmen

Rechtsanwälte dürfen nach § 43b BRAO nur werben, soweit sie sachlich über ihre berufliche Tätigkeit unterrichten; für Steuerberater enthält § 57a StBerG eine entsprechende Regel. GEO-Inhalte passen gut dazu, weil sie auf sachliche Information setzen: klare Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten, verständliche Fachbeiträge, nachprüfbare Fakten. Werbliche Superlative oder Erfolgsversprechen sind dagegen weder berufsrechtlich ratsam noch für KI-Systeme hilfreich. Dieser Beitrag ersetzt keine berufsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

Die wichtigsten Hebel

  1. Tätigkeitsschwerpunkte als eigene Seiten: je Rechts- oder Fachgebiet eine Seite, die erklärt, wobei die Kanzlei hilft und für wen.
  2. Fachbeiträge mit Antwort zuerst: verständliche Erklärungen typischer Mandantenfragen, mit Autor, Datum und Quellen (Gesetze, Urteile).
  3. Personen sichtbar machen: Berufsträger mit Qualifikationen wie Fachanwaltstiteln oder Fachberaterbezeichnungen, jeweils mit eigenem Profil.
  4. Standortdaten einheitlich halten: Website, Google-Unternehmensprofil, Kammer- und Anwaltsverzeichnisse.
  5. Echte Bewertungen von Mandanten – unter Beachtung der Verschwiegenheit, niemals beauftragt oder gefälscht.
  6. Externe Fachpräsenz: Gastbeiträge, Vorträge, Zitate in regionaler Presse.

Was Kanzleien messen sollten

Sinnvoll ist ein Fragenkatalog aus zwei Teilen: Fachfragen, bei denen die Kanzlei als Quelle zitiert werden soll, und Anbieterfragen mit Ort und Rechtsgebiet, bei denen sie genannt werden soll. Wie wir solche Kataloge aufbauen, beschreibt unsere Methodik.

Quellen

  1. [1]§ 43b BRAO (gesetze-im-internet.de)
  2. [2]§ 57a StBerG (gesetze-im-internet.de)
Fabian Schnabel

Autor

Fabian Schnabel · Geschäftsführer, Strategie & Kundenbetreuung

Positionierung, Strategie und die direkte Zusammenarbeit mit Geschäftsführung und Marketing.

Fabian SchnabelJan HugoFabian & Jan antworten persönlich

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